Wohnung in der Nähe des Skilifts in Hopfgarten im Brixental
Willkommen in Hopfgarten im Brixental, willkommen im Appartement am Lift XL!
Die Ferienwohnung Top 1 im Erdgeschoss bietet Ihnen eine einmalige Lage (nur 100 Meter vom Skilift entfernt) und viel Platz um Ihren Urlaub zu genießen.
Top...
Wohnung in der Nähe des Skilifts in Hopfgarten im Brixental
Willkommen in Hopfgarten im Brixental, willkommen im Appartement am Lift XL!
Die Ferienwohnung Top 1 im Erdgeschoss bietet Ihnen eine einmalige Lage (nur 100 Meter vom Skilift entfernt) und viel Platz um Ihren Urlaub zu genießen.
Top 1, mit 60m², kann von bis zu 4 Personen bewohnt werden. Sie besteht aus einem Wohn-/Schlafraum mit Küche, einem Badezimmer und einem separaten Schlafzimmer.
Es gibt zwar keinen Parkplatz direkt am Haus, aber dank der vielen Parkmöglichkeiten in der Nähe ist es kein Problem, einen Parkplatz zu finden.
Alles, was Sie für den täglichen Bedarf benötigen, ist leicht zu Fuß erreichbar.
Im Erdgeschoss gibt es eine Sauna und einen Aufenthaltsraum, die gemeinsam mit dem Hauseigentümer und anderen Gästen genutzt werden können.
Erdgeschoss: (Treppenabsatz(gemeinsam mit dem Eigentümer und anderen Gästen), Aufenthaltsraum(gemeinsam mit dem Eigentümer und anderen Gästen), Sauna(gemeinsam mit dem Eigentümer und anderen Gästen), Skiraum(gemeinsam mit dem Eigentümer und anderen Gästen))
2nd Guesthouse Ground floor: (offene Küche(Wasserkocher, Kochherd, Backofen, Kühl-/Gefrierkombination), Wohn-/Schlafzimmer(Doppelbett), Schlafzimmer(Doppelbett), Badezimmer(Dusche, Waschbecken, WC))
Das Aufladen eines Elektro- oder Hybridautos in der Unterkunft ist nicht möglich und nicht erlaubt. Sollten Sie Ihr Auto dennoch illegal aufladen, kann der Eigentümer/Verwalter Sie ohne Rücksprache für eventuelle Schäden verantwortlich machen und eine Geldstrafe verlangen.
Die Gäste müssen ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgen.
Stellplätze 0
COVID-19 Bedingungen:
- 2 Wochen vor der Ankunft werden wir die Reisesituation beurteilen. Sollte sich herausstellen, dass es in den 2 Wochen vor der Ankunft neue Maßnahmen geben wird, werden wir diese offizielle Mitteilung abwarten. Wir haben uns für eine Frist von 2 Wochen vor der Ankunft entschieden, da die Situation derzeit sehr unbeständig ist.
- Im Falle eines Einreiseverbots in der Region, in der sich Ihr gebuchtes Ferienhaus befindet, erstatten wir Ihnen Ihr Geld zurück.
- Wenn wir Ihren Urlaub in einen anderen Zeitraum umbuchen, sorgen wir dafür, dass der bereits bezahlte Betrag auf die neue Buchung übertragen wird. Eine eventuelle Abrechnung erfolgt dann ebenfalls sofort.
- Sollten wir Ihren Urlaub stornieren müssen, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 1 Woche auf Ihr Konto zurück.
Sie können also unbesorgt Ihren Urlaub bei uns buchen. Wenn Villa for You den Urlaub liefern kann, Sie aber stornieren möchten, gelten die üblichen Stornierungsbedingungen.
- Für jeden Gast ist das Fehlen eines "Corona-Passes" (europäisches digitales COVID-Zertifikat) zu dem Zeitpunkt, der für die Reise an das betreffende Reiseziel oder den Aufenthalt im Ferienhaus erforderlich ist, kein gültiger Grund für eine kostenfreie Stornierung.
- Trotz des Corona-Passes bleibt jedes Land für die Festlegung seiner eigenen Einreisebedingungen und -vorschriften zuständig, die auf EU-Ebene nicht einheitlich sind. Dies bedeutet, dass neben dem Corona-Pass zusätzliche Vorschriften für Ihren Aufenthalt gelten können, z. B. die Gültigkeitsdauer Ihrer Impfungen oder die Forderung nach einer zusätzlichen (Auffrischungs-)Impfung. Auch diese zusätzlichen Vorschriften sind kein gültiger Grund für eine kostenfreie Stornierung.
- Quarantänemaßnahmen sind ebenfalls nicht in den Bedingungen für eine kostenlose Stornierung enthalten.
Villa for You erklärt (auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung gestellten Informationen), dass es für jeden möglich ist, alle Anforderungen zu erfüllen, um zu reisen.
Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich korrekt und vollständig über die aktuellsten Corona-Maßnahmen im Herkunfts-, Transit- und Zielland zu informieren.
Villa for You haftet nicht für unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände vor oder während Ihres gebuchten Urlaubszeitraums infolge von (angepassten) Corona-Maßnahmen, es sei denn, diese Maßnahmen betreffen ein Einreiseverbot in der Region, in der sich Ihre gebuchte Urlaubsunterkunft befindet.
Haben Sie noch keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann raten wir Ihnen, dies so schnell wie möglich, spätestens aber 7 Tage nach der Buchung zu tun. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie im Falle einer Stornierung den gezahlten Reisepreis zurück, wenn ein Versicherungsfall eintritt.
Informieren Sie sich gut über die Bedingungen der Versicherung, um unerwartete Enttäuschungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website,
klicken Sie hier